Familienbuch Lehrbach und Erbenhausen
von Hans W. Henkel
Im Herbst 2014 erscheinen die Familienbücher der evangelischen Kirchengemeinden Burg-Gemünden-Bleidenrod und Lehrbach-Erbenhausen.
Die Ortsfamilienbücher wurden mit Genehmigung der jeweiligen Kirchenvorstände erstellt. In den Büchern sind alle Personen enthalten die in den jeweiligen Orten getauft und konfirmiert wurden, dort geheiratet haben, in den entsprechenden Gemeinden verstorben sind bzw. dort begraben wurden. Ergänzt werden die personenbezogenen Informationen durch Daten aus den Kriegsschadenregistern und den zugänglichen Salbüchern.
Somit reicht die Datensammlung in Teilen bis in das frühe 16. Jahrhundert zurück. Zudem sind in vielen Fällen im Originalwortlaut diverse Begebenheiten, wie diese in den verschiedenen Unterlagen, wie etwa den Heiratsverträgen, Taufscheinen und Regierungsblättern niedergeschrieben wurden, der jeweiligen Personenhistorie beigefügt.
Der Doppelband OFB von Burg-Gemünden-Bleidenrod beginnt mit Auswertungen für den Zeitraum 1625-1928. Dann besteht in den Kirchenbüchern eine große Zeitlücke und die Aufzeichnungen werden erst fortgesetzt im Jahr 1660 ff. Für die Gemeinde Burg-Gemünden sind 8698 Personen in 2801Familien inklusive unehelicher Verbindungen und 10312 Historien erfasst worden. Im 2.Teil des Buches wird der Gemeinde Bleidenrod mit Details zu 4429 Personen in 1267 Familien aufgearbeitet. Dem Gedanken des Datenschutzes Rechnung tragend endet die Auswertung für beide Gemeinden im Jahr 1935. Personen werden jedoch namentlich bis ins Jahr 2000 weiter erwähnt, jedoch ohne detaillierte Datensätze.
Das OFB Lehrbach-Erbenhausen erscheint ebenfalls als Doppelband. Entsprechenden sind für „Ortsteil“ Lehrbach 6393 Personen in 1826 Familien und für die Nachbargemeinde Erbenhausen 3817 Personen und 1071 Familien, jeweils inkl. unehelicher Verbindungen aufgeführt. Für Lehrbach-Erbenhausen erfolgte in Abstimmung mit der Kirchengemeinde die Auswertung über einen Zeitraum der Jahre 1654 – 1925.
Alle vorgenannten Ortsfamilienbücher werden durch Ortsregister ergänzt.
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